Andreas G. schrieb:
>
> Mann muß sich "NICHT" an den EU-Händler (Ausland) wenden,
> bei Abwicklungen von Garantiefällen.
Auch wenn der Thread eigentlich abgeschlossen ist (RWH's Schwester hat ja nun keinen EU-Wagen), hier noch einmal eine Anmerkung:
Wie es mit im Ausland gekauften und selbst "importierten" Fahrzeugen aussieht, weiß ich nicht, aber ein inländischer EU-Händler muß inbedingt von Garantieansprüchen in Kenntnis gesetzt werden. Er hat sogar das Recht, die Behebung der Mängel selbst in die Hand zu nehmen.
Erst kürzlich habe ich einen Artikel (weiß leider nicht mehr, wo) gelesen, bei dem ein EU-Händler ein Montagsauto nicht wandeln wollte, weil der Kunde die Garantie-Reperaturversuche bei einer heimischen Markenwerkstatt ausführen ließ. Der EU-Händler war nicht informiert worden und hatte somit selbst nicht die Möglichkeit der Mängelbeseitigung. Der EU-Händler bekam vor Gericht Recht.
Gruss,
A.H.
neu: Peugeot 308SW Premium HDi 1.6 6-Gang, Bj. 10/2010, Standheizung
weg: Peugeot 307SW HDi 1.6 Sport, Bj. 10/2007, Standheizung (Webasto)
und: SEAT Altea 1.6, Bj. 10/2005, Standheizung (Eberspächer)