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Re: gesetzliche Grundlagen (643 Klicks)

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René (P) (Gast)  
11.07.07
Stufe PM1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Diese Fahr­zeuge halten nach gel­tendem Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18 g/km bzw. 0,08 g/km ein. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden.

Stufe PM2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein Grenzwert von 0,05 g/km. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.

Stufe PM3 ist auf die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw abgestellt. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenz­wert von 0,025 g/km ein. Bei Nach­rüstung eines Partikelfilters muss der halbierte Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.

Stufe PM4 greift auf den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebe­nen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüs­tung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapa­zitäten nicht mit so genannten „geschlos­senen Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Pro­zent errei­chen.

Stufe PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Ver­kehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenz­wertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäische Kommission für die zukünftige Euro 5 vorge­schriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

Ich habe beim Kauf eine Datenblat zum Schadstoffausstoß bekommen, da muß ich heute abend mal reinschauen.

Peugeot hält sich in seinem WWW Auftritt zu diesem Thema reichlich bedeckt

Gruß René (P)
ThemaAutorDatum/Zeit

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