23.05.06
Hallo,
das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde, war bereits aufgefahren, daher muß der Fahrer bis zu einem Drittel meines Schadens mittragen, Stichwort: Bremswegverkürzung. Ob die Anhängerkupplung abnehmbar war kann ich nicht mehr sagen, wenn aber dadurch ein größerer Teil meiner Reparaturkosten übernommen werden sollten, werde ich das prüfen. Danke für den Tipp.
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307 SW Frontschaden, wer hilft ? (1484 Klicks)

Hartmut Scheurich23.05.06

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Karlpeter R23.05.06

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Hartmut Scheurich23.05.06