19.07.04
Nachdem jetzt wieder vermehrt das Thema Scheibenwischer in den Foren behandelt wird (Rubbeln, Verhaken...), erinnere ich mich vage an einen Zeitungsartikel, in dem es hieß, bei Verwendung nicht für das Fahrzeug vorgesehener Wischerarme erlösche sogar die Betriebserlaubnis. Ist das so ? Dann würden sich einige der geposteten Tipps (Wischer von A-Klasse, unterschiedliche Längen links-rechts) als problematisch erweisen. Wenn doch erlaubt, bitte hier kurz belegen.
:-( N.K.
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Wischerblätter (1482 Klicks)

Norbert Kapinus19.07.04

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heiko19.07.04

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Manfred Riese19.07.04

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xfreiburgerx19.07.04