eckhard Engel schrieb:
> wenn man etwas verspricht, hält man es ein.
..... so sollte es zumindest sein, wobei im Streitfall hier m.E. der Beweis der mündlichen Zusage erbracht werden müsste.
Allerdings wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt und der Händler hat selbst mit Lackstift (wie in meinem vorherigen Posting erwähnt) nachgebessert, also wissentlich gehandelt und dem Kunden dies verschwiegen hat, muss er sich den Vorwurf der arglistigen Täuschung gefallen lassen.
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend