Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (507 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
kate  
30.09.03
Hallo Andrea,

das ist nun genau das Problem. Du hast das Auto ja bei einem anderem Händler gekauft. Dein jetziger Vertragshändler vor Ort kann nur die Mängel beheben, die durch die Citroen-Garantie gedeckt werden (siehe hier: [www.citroen.de], insbesondere Punkt 5.1 und 5.2 sowie 1.3 und 2.1). Die Material- und Arbeitskosten für den Dachhimmel erhält er also nicht aus Köln zurück, Scheibe weiß ich nicht, Blinker ist ein bekannter Fehler und wird anstandslos getauscht.

Du hast aber auch einen Anspruch darauf, dass die Mängel, die Dein Händler vor Ort nicht beseitigt, weil sie nicht durch die Garantie abgedeckt sind, beseitigt werden.

Diese Mängel mußt Du im Rahmen der "gesetzlichen Gewährleistung" beseitigen lassen !!!! Diesen Anspruch machst Du bei Deinem Vertragspartner, dem Händler in Chemnitz (da hattest Du doch das Auto gekauft???) !!!, geltend.
Hier ist Eile geboten, denn nur innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Mangel schon bei der Auslieferung vorhanden gewesen ist (der Händler kann das Gegenteil nicht beweisen). Nach den 6 Monaten mußt Du nachweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war (das kannst Du NICHT). Bei der Citroen-Garantie ist es jedoch egal, wann der Mangel auftritt. Allerdings wird eben nicht jeder Mangel durch die Garantie abgedeckt.

Die richtige Vorgehensweise wäre so: Schau mal in Deiner AGB vom Verkaufshändler rein. Da steht drinn, dass Du jeden Mangel bei diesem schriftlich anzeigen musst. Lass Dir diese Mängel unbedingt durch eine schriftliche Rückantwort bestätigen !!!! Lass Dich nicht freundlich am Telefon abwimmeln !!! Dann forderst (!!!) Du Nacherfüllung. Hier hast Du (!!!) die Wahl, ob Ersatzlieferung (neues Auto) oder Nachbesserung (Reparatur). Dein Vertragspartner (Verkaufshändler) kann Deine Wahl zurückweisen, wenn Sie für ihn nicht zumutbar ist.

Letztendlich wird das so sein: alle Mängel, die über die Garantie abgedeckt werden, wird Deine Vertragswerkstatt in Deinem Wohnort problemlos beseitigen. Bei den anderen Mängeln muß sich Dein Verkaufshändler (wo Du das Auto gekauft hast) drum kümmern. Entweder er beauftragt Deinen Händler vor Ort mit der Beseitigung und er (!!!) zahlt ihm dann auch die Kosten, oder das Fahrzeug muß für die Beseitigung zum Verkaufshändler gebracht werden. Alle Kosten hierfür müssen auch vom Verkaufshändler übernommen werden. Du hast dann ein Problem, wenn die sagen, dass ist kein Mangel. Dann zahlst Du die Kosten.

Beim Dachhimmel können sie vielleicht sagen, dass dieser Mangel bei Auslieferung nicht vorhanden war, da immer eine Übergabeinspektion gemacht wird ...

Ich kann Dir nur raten, obige Vorgehensweise strikt durchzuziehen. Die richtig dicken Mängel und Probleme werden noch kommen und dann kommt es darauf an, dass Du auch alles bisherige schriftlich hast.
ThemaAutorDatum/Zeit

Genehmigung für Nachbesserung? (1284 Klicks)

Sunflower30.09.03

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (507 Klicks)

kate30.09.03

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (372 Klicks)

Sunflower01.10.03

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (473 Klicks)

kate01.10.03

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (431 Klicks)

Wolfgang Grafeneder06.10.03

Re: Genehmigung für Nachbesserung? (356 Klicks)

kate06.10.03

Blinker-Probleme (636 Klicks)

Berni01.10.03

Re: Blinker-Probleme (617 Klicks)

Sunflower01.10.03

Re: Blinker-Probleme (484 Klicks)

Steffi Klaus02.10.03

Re: Blinker-Probleme (386 Klicks)

Wolfgang Grafeneder06.10.03

Re: Blinker-Probleme (709 Klicks)

Sunflower07.10.03



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde