Berni (Gast)  
23.06.04
Hallo Klaus,

kann ich voll verstehen, wie Du Dich bei sowas fühlst. Ich hoffe, der Verursacher steht dazu und ist haftpflichtversichert. Dann steht einer korrekten Regulierung nichts im Wege.

Du weist, was Dir außer der Reparatur alles zusteht? Anwaltskosten, Rechtsberatung, Gutachter, Unkostenpauschale, Leihwagen usw. Vor allem den Wertverlust nicht vergessen, und von der gegnerischen Versicherung keinen Bären aufbinden lassen.
Mir wollten die Flitzpiepen von der Versicherung bei einem reparierten Kotflügel am C3 zunächst keinen Wertverlust zahlen. Argument: Erstens ist das Teil nur geschraubt, zweitens kompett erneuert, und drittens wäre der C3 nach dem erneuerten Kotflügel angeblich sogar mehr wert als vor dem Unfall. Ist natürlich alles Nonsens, und sobald man diesen Typen mal mit Anwalt und Klage droht, läuft es plötzlich korrekt.

Gruß
Berni
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Thomas, C3 16v HDI Exclusive20.06.04

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Klaus Rossmann20.06.04

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Berni23.06.04

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Klaus Rossmann24.06.04