Hallo Wolfgang,
du solltest das Problem von deinem BX kennen, der hat nämlich
ein ähnliches Problem. Bis zu 60 Vollbremsungen konnte er, wenn
der Motor nicht mehr läuft, dann gab es keine Bremswirkung mehr.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens eine mechanisch
wirkende Bremse vorhanden sein muss (Handbremse) und dass
nach absterben des Motors, ausreichender Bremsdruck vorhanden
ist, um den Wagen zum Stehen zu bringen.
Gruß Raffi