Wieso trittst Du nicht vom Kaufvertrag zurück? Das kannst Du jetzt sofort machen! Nachdem Du nach unzähligen Reparaturversuchen mit dem ersten C3 nun eine "Ersatzlieferung" bekommen hast, die jedoch ebenfalls nicht mängelfrei ist, wird Dir jeder Richter recht geben. Ich hatte neulich irgendwo ein Urteil in der Hand, dass das Ausgehen eines Fahrzeuges ein erheblicher Mangel ist und bei Nichtbeseitigung einen Rücktritt rechtfertigt.
Auf keinen Fall mußt Du nun erneut 2. Nachbesserungsversuche in Kauf nehmen, da ja kein Neukauf ;-)