Hi Robo,
das tut mir auch leid für Dich, daß Du gleich zu Anfang so in die Sch.... gegriffen hast. Aber vor solchen "kleinen Schlingeln" wie diesem Händler ist niemand gefreit und das wäre gebauso mit einem Luxusliner von Tabbert passiert.
Holz weicht auf wenn eine Abwasserleitung oder eine Silikondichtung am Dach undicht ist. Egal ob HOBBYholz, oder TABBERTholz.
Laß den Kopf nicht hängen und schau weiter.
Sollte der Händler im übrigen Schwierigkeiten machen mit Deinen Auslagen, kannst Du ihn u.U. unter Druck setzen.
Er sagt zwar im Kundenauftrag, .... aber nur auf dem Papier.
Das machen viele Händler so, die den KundenWW bei Kauf eines neuen in Zahlung nehmen. Für die Inzahlungnahme gibt es KEINEN Vertrag, dafür wird ein Vertrag aufgesetzt, daß der alte WW im Kundenauftrag verkauft wird und der vereinbarte Verkaufspreis aber dann an den Händler geht.
Warum so umständlich?
Ganz einfach:
1.
kauft der Händler den KundenWW, bzw. nimmt den WW von diesem Privatmann in Zahlung, so kann der Händler die Mwst. nicht als Ausgabe geltend machen, da der Privatmann keine Mehrwertsteuer verlangen kann.
Schon mal schlecht für den Händler!
2.
Verkauft der Händler dann offiziel den KundenWW, muß er aus dem Erlös die Mwst. an den Fiskus abführen.
Schon wieder schlecht für den Händler!
Also fungiert der alte WW-Besitzer quasi als Strohmann. Der WW wird im Namen des Vorbesitzers verkauft, das Geld fließt aber unter Umgehung der Umsatzsteuer an den Händler.
Im Prinzip wir hier eine Gesetzeslücke genutzt die aber rechtlich mehr als bedenklich ist und die Hänler wissen das wohl! Daher auch die schnelle Bereitschaft des Händlers zur Wandlung Deines Vertrages, weil er wohl weiß, daß er "Dreck am Stecken hat".
Also das Eisen schmieden solange es noch heiß ist und das Holz am WW noch aufgeweicht und naß. Falls der Händler bei Deinen Auslagen Schierigkeiten macht, unterstelle die vorsätzliche Täuschung und sage, daß Dein amtlich zugelassener Gutachter schon in den Startlöchern steht, um das Dir untergejubelte Kuckucksei zu besichtigen.
Falls eine Besichtigung durch den Gutachter versagt werden sollte, dann erfolgt eine Betrugsanzeige, die im Zuge der Ermittlungen, die Begutachtung durch einen Sachverständigen amtlich anordnet.
Dann sollte der Herr Kollege WW-Händler schon ins laufen kommen.:-D
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend