Hallo allerseits!
Ich hoffe, das, was ich hier frage, ist "alles für die Katz" und ich werde es garnieundnimmernicht brauchen! Aber man weiß ja leider nie ... also:
Wie geht man am besten damit um, wenn man bei Selbstabholung in WOB Mängel am Fahrzeug erkennt? Was sollte man, was muß man tun? An wen kann/muß man sich in WOB in einem solchen Fall wenden?
Sollte man z. B. der Person, die einem das Fahrzeug übergibt, eine schriftliche Mängelliste in die Hand drücken? Oder muß man die dem Händler vor Ort zukommen lassen?
Verliert man Ansprüche gegen VW bzw. den Händler, wenn man das Fahrzeug mit Mängeln übernimmt und damit nach Hause fährt, ohne sie vorher mündlich oder schriftlich zu reklamieren und ohne gleich vor Ort die Beseitigung zu verlangen?
Was macht man, wenn Mängel eine längere Reparaturzeit erfordern (würden)? Beseitigung vor Ort fordern und so lange dort bleiben? Wer zahlt dann die Aufenthaltskosten?
Wer hat schon konkrete Erfahrungen mit Mängeln bei Werksabholung gemacht und kann Tips geben? Und was sagen die "Rechts-Profis" und "Werks-/Händler-Profis" im Forum dazu?
Danke für jeden hilfreichen Beitrag!
Manfred