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Wandlung - Rückabwicklung des Kaufvertrages (1230 Klicks)

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Avatar. OPA60  
D-48***, TDI-103 kW-DSG-HL-DBP-BJ 07´07-W8-Leuchte-RNS510 S-PLA-u.v.m.
Verbrauch
28.12.04
Hier noch einmal eine Info, die wir bereits im Forum schon mal hatten, dennoch taucht diese Frage nach den %-Punkten bei Fahrzeugwandlung immer wieder auf.
Benziner und Dieselfahrzeuge werden seit 2003 anders bewertet, also erst erkundigen, dann wandeln, denn VW hat bisher soweit ich informiert wurde hier im Forum grundsätzlich 0,67% angeboten, dem ist aber nicht so bei Dieseln der gehob. Mittelklasse, ob ein Touran 2.0 TDI HL mit div. Extras zur gehobenen Mittelkalsse zu rechnen ist oder nur der Kompaktklasse gehört, sei dahingestellt und Unfallfreiheit zählt als Faktor ja auch noch.

Nachzulesen hier

d.h. mit 0,4% fährt man natürlich besser, denn wenn ein Touran einen Kaufwert von 30.000 € hat und jetzt 15.000 km gefahren ist (sprich zum Zeitpunkt der Wandlung), dann wird wie folgt gerechnet 30.000 : 100 x 0,4 x 15 = 1.800 Euro Abzug, also Restwert 28.200 €,
bei der Vw Variante 30.000 : 100 x 0,67 x 15 = 3.015 € Abzug, also Restwert 26.985 €.

Der Unterschied ist also erheblich. Aber obman nun damit durc kommt oder nicht, zumindest ist es eine Richtschnurr, an der man ansetzen kann.



LG

OPA60

"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt

ThemaAutorDatum/Zeit

Wandlung - Rückabwicklung des Kaufvertrages (1230 Klicks)

OPA6028.12.04



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