So ist es bei mir doch auch, also Gewährleistung hin oder her, jedesmal wenn ich meinen :-D darauf hingewiesen habe, wg. Beweislastumkehr und so, hat der schon genervt geschaut und gesagt, dass es da seitens VW keinen unterschied gibt, der Kunde hätte bei der Gewährleistung eigentlich noch mehr Rechte, als bei Garantie.
Da ich mich mit den beiden Sachen nicht auskenne, will ich ihm das mal glauben, denn gemerkt habe ich bisher keinen Unterschied, bei Gewährleistung oder Garantie. Bei Kulanz allerdings, also die Zeit nach der Gewähr/Garantie, da gab es erhebl. Unterschiede, bei BMW bin ich da immer super zuvorkommend behandelt worden und habe manches noch nach 6 Jahren kostenlos ersetzt bekommen (Kraftstoffpumpe).
LG
OPA60
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