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Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (386 Klicks)

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Avatar. OPA60  
D-48***, TDI-103 kW-DSG-HL-DBP-BJ 07´07-W8-Leuchte-RNS510 S-PLA-u.v.m.
Verbrauch
21.01.05
Svenninger schrieb:
>
> Moin.
>
> In der neuen ams steht , dass vw wieder die garantie
> einführt. Nur ist nicht ersichtlich, an wann und in welchem
> Umfang diese sei.
> Wer weiss näheres?
>
Ist hier glaube ich schon erläutert worden, schlimmer finde ich die Aussage von Herrn Pitschetsrieder auf Seite 41 der AMS 3/2005 auf die Frage der Marken-Neuausrichtung, wie weit diese ist.

Zitat: Mit Audi stehen wir gut da, mit VW sind wir auf dem Weg, auch wenn wir zeitlich etwas hintendran sind. Aber der Golf GTI ist das erste Auto, bei dem alles so sitzt, wie es meiner Meinung nach sein muss. Familiengesicht und ein wenig mehr Emotion. Genauso sieht es mit Golf Plus und Passat aus.

Ergo, der Touri ist noch nicht mit dem richtigen Familiengesicht ausgestattet und es passt noch nicht alles so, wie Hr. Pitschetsrieder sich das wünscht. Mit dem Familiengesicht des heutigen Touran kann ich gut leben, ich brauche kein anderes, viel wichtiger ist mir die Zuverlässigkeit und Materialanmutung einiger Teile, sowie die Fehlerbeseitigungsgeschwindigkeit bei Reklamation.

Aber was noch interessant ist, um auf Svenninger zurückzukommen, ist der Bericht über die Garantie auf s. 135 oben im Kasten:

GARANTIE GEGEN ÄRGER
(die wichtigsten Unterschiede zw. Sachmängelhaftung und Garantie)

Seit ´02 ist es geetzl. geregelt, dass jeder gewerbl. Verkäufer einem priv. Kd. gg.-über für seine Produkte 2 Jahre in Sachmängelhaftung treten muss. Taucht innerhal dieser Zeit ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass er schon beim Verkauf vorlag. In den ersten 6 Mon. gilt die Umkehr der Beweispflicht, d.h. der VK muss nachweisen, der Mangel vom Kunden verursacht wurde. Nach dieser Frist liegt die Beweispflicht beim Kunden. Ist ein Auto mangelhaft, hat der VK 2 Versuche, die Schäden zu beheben, gelingt dies nicht, kann er das Auto zurückgeben. Wichtig: Im Unterschied zur freiwilligen Garantie ist nicht der Hersteller, sondern immer der Verkäufer (VK) Ansprechpartner bei Problemen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistungdes Herstellers, der für einen best. Zeitraum garantiert, dass Mängel kostenlos behoben werden. Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung kann sie na Bedingungen, wie z.B. regelmäßige nspektion geknüpft sein.

Für mich heißt das, dass die Schamängelhaftung weiter besteht und keine Leistung, wie eine regelmäßige Inspektion oder Ölwechsel damit verbunden sind, bei der Garantie aber schon, also habe ich mit der Garantie eine zusätzl. Leistung und die Dachmängelhaftung kann man mir dennoch nicht absprechen, oder?



LG

OPA60

"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt

ThemaAutorDatum/Zeit

Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (735 Klicks)

Svenninger21.01.05

Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (386 Klicks)

OPA6021.01.05

Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (304 Klicks)

OPA6021.01.05

Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (271 Klicks)

Klopfer6921.01.05

Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (254 Klicks)

OPA6021.01.05

Re: Artikel in ams: VW jetzt wieder mit garantie! (451 Klicks)

ZYL°RIC21.01.05



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