Grundsätzlich reicht der Fahrzeugschein nur, wenn der Wagen noch nie zum TÜV musste - also innerhalb der ersten 3 Jahre (da Neuwagen). Wenn das Auto aber schon mal beim TÜV war (also i.d.R. älter als 3 Jahre ist) und es damit (theoretisch und praktisch) auch einen TÜV-Bericht gibt, muss dieser beim einem Verkauf immer mit übergeben, bzw. bei einer Zulassung auf einen anderen Halter immer mit vorgelegt werden.
Ob der Schein neu oder alt ist, spielt dabei keine Rolle. Du bekommst ja z.B. auch einen neuen Schein, wenn du umziehst.
Gruß
MartinN
Touran-Fahrer seit 03/2003 (jetzt mit Nr. 3 unterwegs)