Ich habe diesen Fall mit einem meiner anderen Autos durch.
Polizei-Kontrolle: Auf dem Auto sind Reifen, die zwar zulässig aber nicht mehr eingetragen sind.
Ergebnis: Die Polizei hat nur überprüft, ob die Reifen/Felgen original aussehen und anschließend nichts weiter unternommen. Auch bei der späteren HU gleicher Fall. Der Prüfer hat geschaut und es dann als richtig abgetan.
Beide teilten mit, daß zukünftig abrufbar ist, was zulässig ist. Da dies aber noch nicht funktioniert haben beide es dabei belassen.
Das ist natürlich kein Hinweis darauf, daß das bei allen Polizisten so problemlos verläuft, aber es gibt zumindest keine Verpflichtung für dich, eine Bescheinigung mitzuführen, die die zulässigen Reifengrößen nach EWG ausweist. Anders sieht es aus bei Nachrüstbereifungen, die von der EWG-Bescheinigung abweichen.
Gruß,
Markus