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Re: Chaos bei Abholung in Wolfsburg (731 Klicks)

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Mr_Sawa (Gast)  
05.09.06

Hallo. Denke, dass Du keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Zugticket hast. Richtig ist, dass Du in einen Garantiefall auch Anspruch auf Erstattung von Wegekosten hast. Aber die Kosten für die Zugfahrt hättest Du auch gehabt, wenn Du das Fahrzeug regulär mitgenommen hättest. VW stellt Dich finanziell nun so (das hoffe ich zumindest), als ob Du Dein Fahrzeug in Ordnung gewesen wäre, d.h. kostenloser Leihwagen und kostenlose Anlieferung an Deinen Wohnort. Dabei müsstest Du sogar hinnehmen, wenn Dein Fahrzeug an Deinen Wohnort gefahren wird, da Du diese Strecke mit Deinem Wagen ja auch hättest fahren müssen. Abgesehen von der Rückgabe des Leihfahrzeuges und Mitnahme Deines Fahrzeuges sind der Ablauf und die bei Dir angefallenen Kosten mit der sofortigen Übernahme Deines Fahrzeuges in Wolfsburg identisch.
Unberücksichtigt sind hierbei jedoch Dein Ärger und Deine Zeit, aber für die besteht im Rahmen der gesetzlichen Garantie kein Erstattungs- oder Ausgleichsanspruch.
Aber vielleicht läßt sich ja Dein Händler überreden, Dir aus Kulanz das Fahrzeug vollgetankt zu übergeben...

Mr_Sawa
ThemaAutorDatum/Zeit

Chaos bei Abholung in Wolfsburg (1377 Klicks)

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