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Re: Erfahrung 1.9 tdi / laut TACHO (479 Klicks)

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MIRKO (Gast)  
10.07.03
Hallo Controlli,

Du schreibst laut Tacho, das mit der Genauigkeit und Ungenauigkeit wurde hier schon einmal angesprochen, aber wir haben hier auch festgestellt, vor allem in letzter Zeit, dass div. Tourane mit anderer Bereifung ausgestattet sind, so:

DIE TECHNIK
Geschwindigkeit und zurückgelegte Strecke ergeben sich zunächst einmal aus der Umdrehungszahl des Autorades auf dr Fahrbahn. Die weitere Umsetzung ins Instrument erfolgte bis in die 90-iger Jahre mittels biegsamer Welle ("Tachowelle", mit Abnahme der Drehzahlinformation über den Radantrieb vom Getriebe). Weitgehend durchgesetzt haben sich mittlerweile elektr. Systeme - hier liefern Sensoren an den Laufrädern die Informationen. Die Darstellung der Werte kann sowohl über ein Zeigerinstrument als auch digital erfolgen.

FAKTOTREN, DIE DIE ANZEIGEGENAUGKET BEEINFLUSSEN
Deiie wesentl. Ursache für einen recht gr. Spielraum in der Anzeigegenauigkeit ist beim Reifen zu suchen - und der liefert ja, wie erwähnt, durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Instrument - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Quelle, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang ändert sich zwangsläufig über den Verschleiß des Reifen: Eine um etwa 3 mm reduzierte profiltiefekann zu 1 % Abweichung führen, 6mm zu 2 % etc., auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zw. Reifen u. Fahrbahn können sich messbar auswirken.

GESETZL. VORSCHRIFTEWN
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung der Geschw.-vorschrift). Der notw. Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich maehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Gesetzl. zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung der europä. Bauvorschriften (hier Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4 % beschränkt.

(Quelle: ADAC 2003)

Mirko
ThemaAutorDatum/Zeit

Erfahrung 1.9 tdi (1161 Klicks)

f.J.käfer07.07.03

PS brauchts auch zum Überholen (595 Klicks)

wt07.07.03

Re: PS brauchts auch zum Überholen (530 Klicks)

Bernd August07.07.03

Re: Erfahrung 1.9 tdi (579 Klicks)

zambo08.07.03

Re: Erfahrung 1.9 tdi (489 Klicks)

Bernd August08.07.03

Re: Erfahrung 1.9 tdi (459 Klicks)

Controlli10.07.03

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MIRKO10.07.03

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Controlli10.07.03

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Controlli10.07.03

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Uwe B.12.07.03

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Peter Saalbach12.07.03

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Krüger16.07.03

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Unterschleissheimer16.07.03

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Michael Krüger16.07.03

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MIRKO16.07.03

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MIRKO16.07.03

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AndreasNiss17.07.03

Re: Erfahrung 1.9 tdi (429 Klicks)

Michael Krüger17.07.03



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