Hallo,
hier muß eindeutig zwischen Privatkunde und Firma unterschieden werden. Der Vollkaufmann hat kein Rücktrittsrecht. Hat der den Kaufvertrag unterschrieben, hängt er normalerweise fest. Der Privatkunde hat ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Evenmtuell bleibt deswegen der Auftrag erst mal 14 Tage im Autohaus liegen.
Wie kulant sich natürlich ein Händler zeigt, ist ne ganz andere Sachen. Bei Haustürgeschäften und Fernsabsatz ist es dagegen etwas anders. Da hat auch der Vollkaufmann ein Rücktrittsrecht. Deswegen rufen die Vertreter für Fensterputz mit Ozonfilter für 99 € die 250 mL-Flasche auch vorher an. Abgesprochner Termin ist kein Haustürgeschäft.....
Tschüss Uwe