temmel schrieb:
> Apropos Steuerbefreiung. Jede Firma (auch VW) macht hier
> Werbung für eine zweijährige Steuerbefreiung bei Euro-4-Norm.
> Denkste, die Steuerbefreiung gilt immer nur bis zum 31.12.
> des auf das Zulassungsjahr folgende Jahr. Lässt man also
> beispielsweise einen Touran erst im Dezember zu, hat man
> gerade einmal eine läppische 13-monatige Steuerbefreiung.
Nicht ganz korrekt, es heisst immer "bis zu 2 Jahren", oder es heisst "2 Jahre steuerbefreit*", und im "Kleingedruckten" findet man dann unter dem * die Erklärung, dass es jeweils bis zum 31.12. des Folgejahrs geht.
Gruss,
Holgi
---------------
---------------