Hallo,
einfach diese Mängel in dem Wandlungsvertrag aufführen, dann dürfen sie gegenüber einem anderen Käufer nicht verschwiegen werden. Sollte es der Händler dann trotzdem tun, ist er wegen arglistiger Täuschung dran.
Gruß
Karl-Heinz
PS.: Wir holen unseren Touran am Samstag ab. Hoffentlich ohne Mängel!!!