Hi,
habe ich mich wohl etwas unverständlich ausgedrückt...
Ich war heute im Werk zur Kontrolle. Alle Fahrzeuge aus dem FGNr-Kreis können rein theoretisch in Frage kommen; alle Fahrzeughalter werden angeschrieben. Allerdings habe nur die jenigen Touran-Fahrer mit einem LUK-Getriebe das Problem, dass ihr Getriebe Probleme mit dem Schwungrad haben könnte. Da man aber anhand der FGNr und den Fahrzeigkomponenten nicht herausfinden kann, ob der Touran ein Getriebe der Fa. LUK bzw. F&S hat, werden alle möglichen Fahrzeuge in die Werkstatt zittiert.
Hier wir dann nachgesehen: Ventil rein (egal welches Getriebe) und wenn LUK-Getriebe dann zusätzlich Kontrolle des Schwungrades...
Insofern bin ich zwar betroffen - aber nicht richtig!
Jetzt klar???
Gruß,
Tommy