Kuki schrieb:
>
> Mein Anwalt, der
> jetzt ein vorgerichtliches Gutachten einholen will meinte,
> dass ich für die Berechnung der Nutzungsentschädigung mit
> einem Betrag von 1,5% vom Kaufpreis pro angefangene 1000 Km
> rechnen muß. Im Forum meine ich schon mal etwas von 0,5%
> gelesen zu haben. Wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte
> wäre ich dankbar. (eventuell mit Fundstellenangabe)
Also Standard bei VW ist immer noch 0,67% pro angefangene 1000 km.
Wenn man knapp drüber ist kann man das auch wegdiskutieren (ich hab 300 km mit den Fahrten zur Werkstatt und deren Probefahrten wegbekommen).
Mit Glück geht auch 0.5% kommt aber dann auf die Werkstatt an.
> Eine Frage noch: wie verhält es sich mit dem im Oktober 2005
> gezahlten 21.400,-- Euro Kaufpreis - Verzinsung?
Ich habe das voll mit über 6 % verzinst bekommen. Stichwort ist hier
Kapitalbindungszinsen. Das muss man aber extra anfordern - der Freundliche
verrät es nicht von alleine.
Der VW-Händler ist meist deutlich kooperativer, wenn man wieder einen VW bestellt - ich hab ohne Anwalt die Wandlung so durchgezogen, dass ich den Wagen über ein Jahr für unter 100 Euro gehabt habe. Hab allerdings wieder einen Touri gekauft und da noch etwas für bessere Ausstattung draufgelegt.
Moritz