Zu dem Thema gab es einen ellenlangen Thread bei MT, und ich denke, wir haben es jetzt raus, ich fasse es mal zusammen:
1) Der Gurtwarner an sich ist Teil der ABE und darf nicht
komplett stillgelegt werden (z.B. durch Ziehen des Steckers unter dem Sitz)
2) VW erlaubt aber, die
akustische Warnung des Gurtwarners zu deaktivieren (der Hinweis in der MFA kommt immer noch!)
Die akustische Warnung wird vom :-( wie folgt deaktiviert:
Mit dem VAS 5052 über geführte Funktionen, Schalttafeleinsatz, Schalttafeleinsatz codieren und dort dann das entsprechende Häkchen bei deaktivieren machen.
Folgende Mail bekam Carsten von MT zum Thema:
"Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Der Warnton fuer den Sicherheitsgurt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie
koennen ihn deshalb durch Ihren Volkswagen Partner abschalten lassen. Bitte
sprechen Sie Ihn bei naechster Gelegenheit darauf an.
Das akustische Gurtwarnsignal gehoert zur Sicherheitsausstattung Ihres
Volkswagen. Bitte weisen Sie bei einem Verkauf Ihres Fahrzeuges den Kaeufer
auf die Deaktivierung des Gurtwarnsignals hin.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, wir stehen jederzeit
wieder zu Ihrer Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg"
Gruss,
Holgi
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