So, es kann weiter gehen. Habe, nachdem sich Wolfsburg still verhält, scheinbar wird dort gerade schwer geprüft,den freundlichen ADAC um Rat gebeten. Die Antwort lautet aus der Rechtsabteilung: "Die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Prospektangaben und Werbeaussagen des Herstellers oder Verkäufers werden seit den Änderungen des Kaufrechs durch die Schuldrechtsreform seit dem 1.1.2002 bereits vom Gesetz her Vertragsbestandteil. Treffen diese Angeben nicht zu, gilt das Fahrzeug als mangelhaft und der Käufer kann Sachmangelhaftungsrechte geltend machen."
Ich bleibe am Ball und berichte dann weiter, meinen Händler habe ich das Fax vom ADAC übergeben zur weiteren Prüfung. Schaun wir mal.