Hallo zusammen,
hatte gerade mit 0800-Volkswagen (Servicehotline) telefoniert.
Von dort kam die Antwort:
Bei LL mindestens 15000 km bzw. max. 30000 km oder 2 Jahre für den kleinen Kundendienst (Ölwechsel und entsprechende Zusatzarbeiten)bzw. gleiches gilt dann auch für den großen Service.
Das bedeutet ganz klar in obigem Fall muß das Fahrzeug nur alle 2 Jahre in die Werkstatt.
Die Hoteline fragte mich ob die Sensoren, die für die Berchnung des Inspektionszeitpunktes zuständig sind, auf Fehler überprüft worden seien. Dies konnte ich nicht beantworten.
Jetzt läuft ein Kulanzantrag auf Erstattung der Kundendienstkosten und das VW-Werk klärt alles weitere mit dem Autohaus.
Gruß
Karl-Heinz