Also die StVo schreibt davon nichts [auto]
Bezüglich § 23 kann aber auch schon rauchen am Steuer zu einer Ordnungswiedrigkeit führen.
Kopfhörer und/oder laute Musik ist schon klar geregelt, aber solange du keinen Fernseher im Sichtfeld hast und die Lautstärke im Rahmen bleibt, so ist es ( solange es keine Behinderung,Gefährdung oder Gefahr darstellt ) nichtmal eine Ordnungswiedrigkeit.
Viel ablenkender sind wohl eher die nervtötenden Ansagen des Navis, welche mich immer wieder verkehrt in Einbahnstraßen zwingen möchte ;-)
Die Tv-begrenzung ist ebenso freiwillig verbaut, wie die 250 km/h Begrenzung.
Wenn du jetzt allerding die Batterie auf Kulanz, Garantie o.Ä. haben möchtest, so sieht es schlecht aus. Ebenso die Fehlersuche.
Sollte dann noch ein Steuergerät hin sein usw usw.....
Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.