Darf ich dir einen guten Tip geben, weil .... mit der Wandlung ist es seit der Gesetzreform seit gut 2 1/2 Jahren nicht mehr so einfach. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, treten bei einem Gebrauchtwagen innerhalb von 6 Monaten ab Kauf Mängel auf, sind diese Mängel schon bei Kauf vorhanden gewesen und damit dem Verkäufer zuzurechnen. Nach den sechs Monaten tritt eine BEweislastumkehr auf, d. h. Du musst beweisen, dass der Mangel vorhanden war.
Das heißt für dich, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, wirds teuer ... Erst kommt ein sog. Beweissicherungsverfahren auf Dich zu, bei dem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Fahrzeug auf Herz und Nieren prüft. Mit Beantragung des Beweissicherungsverfahrens ist die Verjährung gehemmt, die sich dein Schlingel von Gebrauchtwagenhändler bestimmt im Kaufvertrag hat einräumen lassen (geht, wird von 2 auf 1 Jahr verkürzt).
Mit dem Sachverständigengutachtens - wenns positiv für dich ist- dürfte sich in den meisten Fällen ein weiteres Gerichtsverfahren erübrigen, aber Uneinsichtige gibts immer mal wieder....
Voraussetzung für den Eintritt deiner Rechtsschutz - so vorhanden - ist der Verzug des Verkäufers, heißt Mängel schriftlich fixieren, unter Setzung einer angemessenen FRrist (ca. 10-14 Tage) zur Mängelbeseitigung auffordern und ansonsten die Ankündigung machen, dass Du bei fruchtlosem Ablauf ein Beweissicherungsverfahren einleiten wirst. Dies ist zum einen wichtig, weil dem Verkäufer ein mindestens zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht, zum anderen würdest Du trotz Versicherung auf einem Teil der Anwaltskosten sitzenbleiben (Je nach Wert des Autos schon mal mehrere 100,00 €).
Mein großer Tip an Dich: Achte auf die 6-Monats-Frist, sonst ists Essig mit ner Wandlung ... dann dauerts und Ausgang ist ungewiss!!