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D-79***
04.09.03
@ Thorsten

Mein/unser Fehler war sicher, daß wir nach Ablauf der vierwöchigen Bestellannahme-Frist für den Händler nicht gleich nachgehakt haben. Wir haben uns auf den Händler verlassen und sind davon ausgegangen, daß alles normal und problemlos läuft, solange er nichts anderes mitteilt.
Tja. Vertrauen ist eben gut, Kontrolle aber - zumindest manchmal - besser.

Die Auftragsbestätigung haben wir bekommen, als ich nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins der Bestellung (30.06.) Anfang Juli beim Händler nachgefragt habe. Netterweise war darin nun der 15.08. als unverbindlicher Liefertermin angegeben.....


@ Uwe B.

Mag sein, daß einige Händler bei Privatkunden so vorgehen. "Mein" Touran ist (wird) aber ein Firmenwagen. Die 14-Tage-Storno-Frist galt also nicht. Deshalb hätte es in meinem Fall keine zusätzliche Sicherheit gebracht, die Bestellung zurück zu halten. Das Geschäft war schon mit der Bestellung "in trockenen Tüchern".


Gruß

emka
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