Folgendes sagt z.B. Castrol:
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.
Gerne versuchen wir, ein wenig Licht in das Dunkel der von Ihnen beschrieben Ausnahmen zu bringen:
Castrol LongLife 3 erfüllt, wie Sie sicherlich wissen, die neuesten VW-Normen 504 00 (für Benzinmotoren) und 507 00 (für Dieselmotoren).
Hierbei erfüllen beide Normen jeweils die Anforderungen der älteren Normen mit, d.h., wenn ein Volkswagen ein Motoröl nach den VW-Normen 501 01, 500 00, 502 00, 503 00 oder 503 01 für Ottomotoren benötigt, können Sie auch ein Öl nach VW-Norm 504 00 einsetzen, entsprechend ein Öl für Dieselmotoren nach VW-Norm 507 00, wenn der Wagen ein Produkt nach 506 01, 506 00, 505 00 oder 505 01 benötigt. Von dieser Regel gibt es nur bei einigen wenigen Dieselmodellen der Marke Volkswagen Ausnahmen, und zwar im einzelnen:
1.) Alle Dieselfahrzeuge mit Pumpe/ Düse-Technologie ohne WIV (langes Wartungsintervall), also VW-Norm 505.01, betrifft Fahrzeuge ab Baujahr 1998 bis 2001;
2.) VW Touareg und Phaeton mit R5, VR6, V8, V10, V 12, die ein Öl nach VW-Norm 506 01 verlangen. Hier kann weiterhin nur das Castrol Longlife 2 eingesetzt werden.
Wie Sie vielleicht bemerkt haben betreffen diese Ausnahmen ausschliesslich Fahrzeuge der Marke VW. Bei Fahrzeugen der Marke Audi, Skoda oder Seat gelten diese Ausnahmen nicht, obwohl es sich um die gleichen Motoren handelt.
Letztendlich aber sind bei der Wahl des richtigen Schmierstoffes stets die Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu beachten, schon allein um eventuelle Garantieansprüche nicht zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Castrol
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Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.