So, hab jetzt mit unserer Zulassungstelle gesprochen.
Liegt für die Felge eine ABE vor und ist die entsprechende Reifegröße bereits für das Fahrzeug zugelassen/eingetragen, braucht man nichts mehr machen, sondern nur die ABE mitführen.
Liegt für die Felge keine ABE vor und ist auch die entsprechende Reifengröße nicht eingetragen, muß man diese Kombination vom TÜV o. ä. mittels einem Gutachten abnehmen lassen. Der Gutachter entscheidet auch ob bzw. wann dieses Gutachten in die KFZ-Papiere eingetragen werden muß. Nicht eintragungspflichtige Gutachten kann man aber jederzeit eintragen lassen. Somit braucht man keine weiteren Papiere (Gutachten) mitzuführen.
Also hängt es immer vom Gutachter ab ob oder ob nicht eingetragen werden muß.
LG
Karl-Heinz