Hallo zusammen,
ja, der ist neu und das Beiblatt habe ich auch. Laut VW ist das Beiblatt trotzdem nicht komplett.
Ich war dann heute mal beim TÜV und hab einen gefragt, der sich per Definition auskennt ;-)
Aussage ist folgendes:
1. Das Beiblatt ist komplett. Alles was da drin steht darf man fahren und alles andere nicht.
2. Daher darf ich meine alten Räder definitiv nicht fahren. Es hat auch immer einen technischen Hintergrund, wenn die sowas ändern. In diesem Fall sind es vermutlich vergrößerte Bremsen.
Ich werde jetzt erstmal versuchen bei meinem Neuwagenverkäufer die alten gegen neue passende in irgendeiner Form zu tauschen. Immerhin hat der das ja 'mit-verbockt', weil er mir versprochen hatte, dass ich die weiter verwenden könne.
Gruß aus Bremen,
Kai.