Unser TÜV-Prüfer hat schon mehrere innen lackierte Scheinwerfer-Fahrer
(Polo 4, Golf 4 und Passat) ohne Beanstandung wieder fahren lassen mit dem Hinweis,
das so lange die Reflektoren unberührt bleiben und der Scheinwerfer keine Schäden
aufweist das weder beanstandet wird noch eingetragen werden muss.
Wo ich mir jedoch nicht mehr sicher bin, ist ob da auch Xenons dabei waren.
Jedoch fällt mir auf Anhieb keine Grund ein warum es dabei zwischen Xenon
und H-Scheinwerfern Unterschiede geben soll. Aber wenn es einen Grund
gibt
warum dies bei Xenons nicht gehen soll, wird man den hier bestimmt bald
lesen können.
B-]
Gruß
Klopfer69
TOURAN-Club e. V. und Mitglied des Langzeittest e. V.