Hallo,
ich schließe daraus, dass es nicht erkennbar ist, ob das Lenrad aus einem Golf GTI oder einem Touran R-Line stammt. Dann würde ja eine kurze Bestätigung reichen, dass der Einbau des R-Line-Lenkrades unkritisch ist. Damit wäre dem Gesetz genüge getan, oder?
Gruss, Oliver