Moin Lars,
das ist im Prinzip kein Problem. Ihr solltet dann den Übergabezeitpunkt mit Datum und Uhrzeit schriftlich festhalten (z.B. im Kaufvertrag).
Soviel ich weiß, ist es zwischen den Versicherungen so geregelt, dass dann im Falle des Falles nicht der Verkäufer zurückgestuft wird sondern du.
Fairerweise solltest du allerdings im Vertrag auch zusichern, bis wann du spätestens den Wagen ummelden wirst.
So habe ich das schon mehrmals praktiziert, bei Käufen und Verkäufen. Ist bisher immer gut gegangen, allerdings ist auch noch nie dabei ein
Unfall passiert.
Gruß Jochem