Hallo,
es ist immer der Versicherungsnehmer welcher im Schadensfall hochgestuft wird.
Deine Versicherung greift erst ab Ummeldedatum !
Solltest du bei der Überführung also einen Unfall bauen, so haftet die Versicherung des Vorbesitzers.
Ummelden, oder abmelden binnen einer Frist ist zwar meist Bestandteil eines Vertrages, aber leider da könnte dann
auch sowas wie " im Himmel ist Jahrmarkt " drinstehen...
Der Käufer des neuen Gebrauchten kann somit max 1 Jahr mit der Versicherung des Vorbesitzers fahren.
Im Schadensfall muss der Vorbesitzer natürlich haften ( der darf ja auch weiter die Prämien bezahlen )
Also lieber abgemeldet verkaufen !
Kaufen kann man allerdings auch ein angemeldetes Fahrzeug.
Aber bitte bleibt sauber und meldet das Fahrzeug schnellstmöglichst um !!!
Alles andere ist einfach unfair
Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.