Hallo Alfred,
ich habs gefunden:
Preisbindung:
Stichwort Mehrkosten: Preiserhöhungen darf der Händler nur weitergeben, wenn die Lieferzeit länger als vier Monate beträgt (§ 309, Abs.1 Nr. 1 BG
, und dies auch so im Vertrag steht. Und: Die Gründe für die Preiserhöhung dürfen erst nach Abschluß bekanntgeworden und für den Verkäufer nicht vorhersehbar gewesen sein. Andernfalls kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ebenso bei zu großem Lieferverzug.
Quelle: Autobild
Da Toyota noch keine Preise für den neuen Diesel bekannt gegeben hat,
solltest Du unbedingt das "klein Gedruckte" in deinem Vertrag lesen.
Bei Lieferung im Juli überschreitet der Händler die 4 Monate.
Gruß
Avensis70