Hallo WEN
Ich habe mir den Meriva schon angeschaut und muß dazu sagen daß der
erste Eindruck eigentlich sehr gut ist. Schaut aus wie ein Neuwagen.
Alles sauber und ordentlich und habe auch noch keine Kratzer entdeckt.
Mein Nachbar hat sich einen Meriva von einem OpelHändler mit Fachwerkstatt (nicht vom Importeur) gekauft und der hatte nachträglich Kratzer im Lack festgestellt. Also gibt es auch da keine 100% Sicherheit.
Mit "Ausschluß der Gewährleistung" ist es so eine Sache. Auch bei "Gebrauchten" gilt Gewährleistungspflicht (soweit noch vorhanden)
Lt Paragraph 443,444,475 BGB (Verbrauchsgüterverkauf neue Fassung seit 01.01.2002) usw. muß der Händler auf jeden Fall die Gewährleistung
(1 Jahr) übernehmen,auch wenn er das in den AGB ausgeschlossen hat. Innerhalb 6 Monaten kann man auch noch unter bestimmten Bedingungen "Nachbesserung, Minderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen". Auch die Beweispflicht liegt innerhalb dieser Frist noch beim Verkäufer. Danach schaut es etwas anders aus. Ich werde mir auf jeden Fall vom TÜV ein Gutachten erstellen lassen und dann sieht man weiter.
Gruß RiHo