Hallo,
ich bin gerade mitten dabei, bei meinem Meriva A 1.7 CDTI eine abnehmbare Anhängerkupplung (Westfalia) nachzurüsten.
Beim Bohren der Löcher bin ich nachdenklich geworden:
Lt. der der AHK beiliegenden Einbauanleitung sollen die Löcher einen Durchmesser von 18mm haben.
Die Schraubenhülsen, die in den Trägerholmen eingeschoben werden, haben aber einen AussenDurchmesser von 24mm.
Auf der rechten Fahrzeugseite, wo nur eine DistanzHülse montiert wird, befindet sich neben dem Bohrloch ein werksseitiges Loch mit Blindstopfen. Nach dessen Entfernung ließ sich die DistanzHülse von der Holmunterseite her durch das werksseitig vorhandene Längsloch einführen und durch geschicktes Verschieben mit einem von oben eingesteckten Schraubenzieher in die richtige Position bringen.
Auf der linken Fahrzeugseite, wo zwei Distanzhülsen zu montieren sind, ist aber zwischen den beiden Bohrlöchern kein werksseitiges Loch mit Blindstopfen vorhanden, sondern nur eine werksseitige Ankörnung.
Meine Frage:
Darf ich bei der Ankörnung zwischen den beiden Bohrlöchern ein drittes Loch mit Durchmesser 24,5mm bohren, um die Distanzhülsen einführen zu können? MfG
Sputnik11