Das ist richtig, wenn die Anhängekupplung eine sogenannte "Euro-ABE" besitzt. Man muß dann jedoch die ABE immer mitführen und diese im Bedarfsfall vorzeigen können. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die AHK im Fahrzeugbrief/-schein einzutragen, und das Mitführen der ABE entfällt dann.
Gruß Peter