Peter Göller (Gast)  
23.02.04
Das ist richtig, wenn die Anhängekupplung eine sogenannte "Euro-ABE" besitzt. Man muß dann jedoch die ABE immer mitführen und diese im Bedarfsfall vorzeigen können. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die AHK im Fahrzeugbrief/-schein einzutragen, und das Mitführen der ABE entfällt dann.

Gruß Peter
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Anhängerkupplung entfällt nach neuem EU-Recht die TÜV-Vorführung (1602 Klicks)

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Re: Anhängerkupplung entfällt nach neuem EU-Recht die TÜV-Vorführung (951 Klicks)

Peter Göller23.02.04