Hallo Andrew
Hier nun die Antwort:
Prinzipiell müssen wir unterscheiden, zwischen "Garantie" und "Gewährleistung"
- Garantie:
Eine Garantie kann lediglich von Hersteller kommen. Der Garantiert, z.B. bei Mercedes/Audi einen lebenslangen Schutz gegen Durchrostung der Karosserie. Sollte es dennoch zum "durchrosten" kommen, dann werden die Rep.-Kosten übernommen. (Vorsicht! Das gilt jedoch "NUR" bei Durchrostung von "innen > außen"!!! Nicht umgekehrt!) Eine solche Garantie kann an div. Maßnahmen gekoppelt sein. (Inspektionen, autorisierte Werkstatt-Besuche...)
Eine Garantie kann nur der Hersteller aussprechen. - Ausnahme der Regel: Es gibt einen bestimmten Versicherungsträger, über den einen "Garantie-Verlängerung" ermöglicht werden kann. (Jedoch ist von diesen grundsätzlich abzuraten! Denn diese knüpfen an die Garantieverlängerung meist/immer solch hohe Anforderungen und zahlen im Garantiefall lediglich den Zeitwert des zu rep. Gegenstandes. So das sich solch eine Versicherung "nie" lohnt.)
- Gewährleistung:
Eine Gewährleistung kann ein Händler für ein gebrauchtes Fahrzeug übernehmen. Eine Gewährleistung ist ein "Versprechen" das der übergebene Artikel, zum Zeitpunkt der Übergebe, sich in einem funktionstüchtigen Zustand befindet. Dieses Versprechen ist grundsätzlich auf zwei Jahre gebunden. (Es sei denn ein ordentlicher Vertrag reduziert diese Zeit auf ein Jahr.)
Jetzt zu Deiner Frage:
Wenn Dein Bekannter nun eine "Gebrauchtwagen-Garantie" mit seinem Fahrzeug erworben hat, so gat er diese Garantie vom Hersteller erhalten. Somit ist es uninteressant, wo und bei wem er diese Garantie einlöst. (Es sollten nur eben die Werks-/Vertragswerkstätten sein.)
Ich hoffe, ich habe alles, was unser Firmenanwalt von sich gegeben hat, ordnungsgemäß wieder gegeben. Jedoch werde ich keine "Garantie" ;-) dafür übernehmen. Und eine Gewährleistung gibt es dafür schon gar nicht! :-)
Gruß Roland
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