mir fällt dazu etwas ein...
was steht eigentlich genau in den prospekten drin,die ja bei jedem händler öffentlich zum mitnehmen ausliegen?
wenn da bei den verschiedenen ausstattungsvarianten die radiofunktionen auch mit drin stehen,wird man kaum erfolg auf ausstausch haben.
die prospekte liegen,wie gesagt,zur mitnahme bereit;gibt es dann da nicht sowas wie ne "selbstinformationspflicht-mit/per-vorhandenem-material" (keine ahnung wie man das ausdrückt)???
wie heißt es immer so schön in den bordbüchern: "je nach ausrüstung oder bestimmung"