Hallo Rolf,
zu Punkt 1: Da bin ich ganz klar Deiner Meinung, wer nicht liefern kann muß für Ausgleich sorgen.
Punkt 2: wurde hier schonmal diskutiert und lief wohl darauf hinaus, daß Du 6 Wochen nach Liefertermin den Händler auffordern kannst, den Mangel (keine Lieferung) zu beseitigen. Als Frist war da glaub ich von 2 Wochen die Rede.
Problem bei der ganzen Sache ist aber der, daß VW in den Bedingungen noch einen weiteren Punkt von wegen "höhere Gewalt, Verzug durch Zulieferer usw....."
eingebaut hat,wonach Du dann das erst nach 4 Monaten Verzug vom Vertrag zurücktreten kannst.
Wie gesagt, steht alles in Deinem Kaufvertrag.
Wollen wir mal hoffen, daß hier keiner diese 4monats Frist erleben muß;-) .
Gruß
Marke