Zitat
popeye schrieb:
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> Neue Gewährleistungsregelung?
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> Meines wissens greift das EU-Recht, aber ich laß mich gerne
> eines besseren belehren.
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> Gruß, Matthias
Das mit dem EU-Recht wird an den verschiedensten Stellen immer wieder gerne hervor geholt. So grassiert z.B. bei ebay diese Klausel "Nach neuem EU-Recht .... blablabla....". So ein Blödsinn!
Kurzum:
EU-Recht ist für uns unmittelbar irrelevant. Es hat keine direkte Bedeutung.
Die Europäische Gesetzgebung erlässt lediglich Richtlinien, die die nationalen Regierungen (z.B. Deutschland) dann in konkrete Gesetze konkretisieren müssen. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip (Nachrangigkeitsprinzip).
Ein Beispiel: Das Urteil des EuGH zum Thema Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern. In Deutschland werden seit jeher die Bereitschaftsdienste der Ärzte und Pflegekräfte mit 30-80% entlohnt. Das EuGH hat geurteilt, dass Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, also zu 100% bezahlt werden muss. Dieses (europäische) Urteil hat vorerst aber in den (deutschen) Krankenhäusern noch keine Bedeutung, da dies erst noch vom deutschen Gesetzgeber in deutsches Recht übertragen werden muss.
Dies ist bisher noch nicht geschehen, und Deutschland zahlt dafür auch jedes Jahr eine "Strafe" (die nach Expertenmeinung noch deutlich günstiger ist, als eine Umsetzung des Urteils kosten würde; aber das nur nebenbei).
Was Du, Matthias, meinst, wird wohl ein
deutsches Gesetz zum Thema Handel in der EU sein, oder? Hast Du einen Paragraphen?