Hallo,
danke für Deinen Tip mit der Schiedsstelle. In dem Vermittlungsvertrag steht klar, dass das Fahrzeug ESP serienmäßig besitzt. Es ist nichts davon geschrieben, dass die genannte Ausstattung unverbindlich sei. Es ist lediglich genannt, dass Änderungen vorbehalten werden.
Der Fahrzeughändler aus Chemnitz konnte aber mich überhaupt nicht über eine Änderung informieren (ESP war ja weder Serienausstattung noch als Zusatzausstattung für den C3 HDI 70 Exclusive erhältlich). Sein Anwalt bestätigte mir, dass er über einen zweiten Vermittler lediglich die Information bekam, dass ich einen roten C3 HDI 70 mit Panoramadach wünsche. Zusätzlich war noch meine Anschrift und der Preis in dem Fax genannt, das der Autohändler von diesem zweiten Vermittler erhielt.
Besonders interessant finde ich auch, dass Leipold-Automobile bei www.EU-Neuwagen.de selbst im Februar 2006 nochmals C3 HDI 70 mit serienmäßigen ESP mit Schaltgetriebe beworben hat, obwohl sie seit Mitte Januar ganz genau wissen, dass hierfür überhaupt kein ESP verfügbar ist.
Alles läuft im Moment auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Leipold Automobile hinaus. Zur Zeit droht mir Leipold Automoibile, dass sie mich wegen geschäftsschädigenden Äußerungen gerichtlich belangen möchten.
Also, der Tanz geht weiter.
Dietmar