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Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (5656 Klicks)

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02.02.08
Hallo zusammen,

mein neuer Touran hatte leider ein paar gravierende, unangenehme Mängel, die ich meinem Autohaus im Raum Frankfurt am Main ordnungsgemäß meldete und die leider nicht behoben werden konnten.

Ich beantragte dann nach schriftlich Wandlung beim Autohaus und deutete auch wieder das Interesse an einer Neubestellung an, da ich von der VW-Qualität ansich überzeugt bin.

Das Autohaus stimmte schriftlich der Wandlung mit dem Satz 0,67% KP pro 1000 km zu. Laut deren Aussage lag auch eine interne Zustimmung von VW vor, die sich auch das Auto angeschaut haben. Das Auto stellte ich danach dem Autohaus zur Übernahme zur Verfügung, ebenso bat ich um ein Angebot zur neuen Bestellung.

Zur Klärung der Ablösung der Finanzierung bei der VW Bank wandte ich mich noch dorthin.
Überraschenderweise teilte mir die VW Bank mit, dass die Geschäftsleitung des Autohauses mitgeteilt hätte, das lediglich ein "Wagenaustausch" und keine Wandlung stattfinden würde.
Ich würde in diesem Fall also einen Entschädigungssatz an das Autohaus bezahlen, obwohl ich das Kapital durchgehend zur Verfügung gestellt habe. Der "Wagenaustausch" hätte keine neue Garantie d.h. die alte würde früher ablaufen, auch LifeTime-Garantie und Service-Management-Vertrag wären kürzer.

Es ist für mich völlig unseriös, dass die Geschäftsleitung des Autohauses, ohne mit mir zu sprechen, hier von der schriftlichen Vereinbarung Wandlung zu meinem Nachteil abweicht und hinter meinem Rücken der VW Bank lediglich einen einfachen "Wagenaustausch" mitteilt.

Die VW Bank teilte mir nach Nachfrage mit (ihr wurde von mir davor eine Kopie der Vereinbarung der schriftlichen Wandlung vorgelegt), dass sie eine "Kalkulation zum Rücktritt" vom Autohaus bräuchte und erst dann die "Wandlungsabrechnung" erstellen könnte. Ich solle mich doch zur Klärung wieder an das Autohaus wenden, da von dort kein ok für die Rückabwicklung bei der VW Bank gekommen wäre.

Das wirft bei mir folgende Fragen auf:

1. Was macht man da jetzt korrekterweise? Die VW Bank verlangt ein zusätzliches OK direkt vom Händler zur Rückabwicklung, obwohl eine vereinbarte Wandlung in Schriftform der VW Bank vorliegt. Wie kann ich meine Ansprüche auf Rückabwicklung bei der VW Bank durchsetzen?
Werde natürlich nochmal das Autohaus auffordern seinen Pflichten zur Rückabwicklung nachzukommen, habe aber das Gefühl, das man mich im Kreis laufen lässt.

2. Ich habe das Autohaus mehrfach gebeten, mir ein Angebot zur Neubestellung zukommen zu lassen. Bis heute wurde keines vorgelegt. Würdet Ihr bei einer derart unseriösen Geschäftsleitung dort überhaupt noch ein Auto kaufen? Ich habe kein Vertrauen mehr in das Autohaus.

3. Ansich möchte nicht unnötig einen Anwalt mit der bereits vereinbarten Wandlung beschäftigen, ausser es geht nicht anders. Deswegen möchte noch Volkswagen in Wolfsburg anschreiben, sich um die unseriöse Vorgehensweise der Geschäftsleitung des Autohauses zu kümmern.
Normalerweise müssten die sich doch um Ihre Vertragshändler hier kümmern? Kennt Ihr irgendeine Abteilung,Fax,Anschrift bei VW, wo man derartiges hinschreiben kann und das auch korrekt bearbeitet wird?


Für Eure Tips und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Gruß
TouranEF
ThemaAutorDatum/Zeit

Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (5656 Klicks)

TouranEF02.02.08

Re: Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (1457 Klicks)

Anonymer Teilnehmer02.02.08

Re: Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (2021 Klicks)

TouranEF14.09.08



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