Anonymer Teilnehmer (Gast)  
02.02.08
Ich persönlich würde an die Geschichte einen Anwalt ran lassen. Sicherlich hast Du ne Rechtschutzversicherung.

Er kann durch Paragrafen aus dem BGB und dem vorliegenden Schriftverkehr entsprechenden Druck gegenüber der Geschäftsleitung des Autohauses und der VW-Bank aufbauen.

Gleichzeitig würde ich mir aber auch noch von einem anderen Händler ein neues Angebot holen. Denn Du bist ja nicht verpflichtet bei dem bisherigen Händler zu kaufen.

LG
Karl-Heinz

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Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (5656 Klicks)

TouranEF02.02.08

Re: Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (1457 Klicks)

Anonymer Teilnehmer02.02.08

Re: Wandlungsdurchführung, Probleme mit dem Autohaus, was machen?! (2021 Klicks)

TouranEF14.09.08