Die Zulässigkeit von Dingen im Straßenverkehr regelt mitunter die STVZO und nicht die STVO.
Hiefür sind die Bau und Betriebsvorschriften incl. der Verwaltungsvorschriften bindend.
Des weiteren sind die Fachkentnisse des AaS für Einzelabnahmen gefragt.
Ein anderer AaS kann dieses aber auch widerrufen ( lassen ).
Schwarz auf weiß ist in Deutschland nicht alles ;-)
Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.