Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (448 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
A3 TFSI+NBC 1.8t+Fiorino
02.05.07
Die Zulässigkeit von Dingen im Straßenverkehr regelt mitunter die STVZO und nicht die STVO.
Hiefür sind die Bau und Betriebsvorschriften incl. der Verwaltungsvorschriften bindend.
Des weiteren sind die Fachkentnisse des AaS für Einzelabnahmen gefragt.
Ein anderer AaS kann dieses aber auch widerrufen ( lassen ).

Schwarz auf weiß ist in Deutschland nicht alles ;-)



Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.
ThemaAutorDatum/Zeit

Was ist zulässig im Sinne der StVZO? - Katalog (1829 Klicks)

Helmut01.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (448 Klicks)

popeye02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (379 Klicks)

Helmut02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (458 Klicks)

popeye02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (356 Klicks)

Helmut02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (473 Klicks)

popeye02.05.07

OT editieren (1069 Klicks)

Uwe Schmidt08.05.07



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde