Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (379 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
Vivaro Life, PLZ 905xx
02.05.07
popeye schrieb:
>
> Die Zulässigkeit von Dingen im Straßenverkehr regelt mitunter
> die STVZO und nicht die STVO.

.... mein Gott .... öhm Popeye wollte ich sagen:-D ;-)

Natürlich hast Du recht und ich hab das fehlende "Z" hinterher auch gesehen. Aber nach 45-minütiger, vergeblicher Suche nach der Edit-Funktion dachte ich mir, "läßts halt so stehen".:-))

Gruß
Helmut:-)U



Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend MercElcht.gif.
ThemaAutorDatum/Zeit

Was ist zulässig im Sinne der StVZO? - Katalog (1829 Klicks)

Helmut01.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (448 Klicks)

popeye02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STVO? - Katalog (379 Klicks)

Helmut02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (458 Klicks)

popeye02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (356 Klicks)

Helmut02.05.07

Re: Was ist zulässig im Sinne der STZVO? - Katalog (473 Klicks)

popeye02.05.07

OT editieren (1069 Klicks)

Uwe Schmidt08.05.07



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde